Errichtung eines innerörtlichen Fahrradschutzstreifens im Bereich der Bundesstraße 3

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung im Zusammenhang mit der zukünftigen Umsetzung des Lärmaktionsplanes mit der Errichtung eines ein- oder beidseitigen Fahrradschutzstreifens im Bereich der Bundesstraße 3

Begründung und Zielsetzung:
Im Zusammenhang mit der Vorstellung der Ergebnisse des Lärmaktionsplanes durch das Büro Modus Consult Gericke GmbH & Co KG, zuletzt im Gemeinderat nichtöffentlich am 02.10.2020 und im TA nichtöffentlich am 13.10.2020 beraten, wurde eine Geschwindigkeitsreduktion im innerörtlichen Verlauf der Bundesstraße 3 zur Eindämmung der Lärmbelastung entlang dieser stark frequentierten Straße diskutiert. Bisher sind dazu noch keine finalen Umsetzungsbeschlüsse durch den Gemeinderat gefasst worden. Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass eine der vorgestellten Umsetzungsvarianten, z. B. Planfall 2, in naher Zukunft realisiert werden könnten und hat deshalb auch die Verkehrssituation entlang dieser Verkehrsader diskutiert. Dem Fahrradverkehr kommt gerade auch im Berufs- und Pendlerverkehr eine immer größere Rolle zu. Eine Vielzahl von bereits eingeleiteten und umgesetzten Maßnahmen (z.B. Radquerungen, Planung von Radschnellwegen etc.) sollen die Attraktivität des Radverkehrs weiter steigern und somit unser Gemeindegebiet vor Verkehrsbelastungen wie Lärm und Schadstoffemissionen schützen. Verkehrssicherheit liegt der CDU-Fraktion am Herzen. Deshalb sehen wir es als absolut notwendig an, dem Radverkehr auch im innerörtlichen Bereich der Bundesstraße 3 ein attraktives und sicheres Angebot zu bieten. Dort gibt es im Bereich zwischen Schwabenheimer Straße und Schillerstraße keine sichere Radverkehrsanlage. Dabei sind selbstverständlich im Vorfeld die Voraussetzungen, Verkehrszusammensetzung und die Belastungsbereiche zu prüfen und mit den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und den Vorschriften zur Straßenverkehrsordnung abzugleichen.
Fahrradschutzstreifen sind keine Radwege, sondern als Angebotsstreifen zu versehen, die im Bedarfsfall von anderen Fahrzeugen überfahren und somit ebenfalls genutzt werden dürfen. Die praktische Umsetzung einer solchen Radverkehrsanlage kann z.B. in Weinheim in der Bergstraße oder der Mannheimer Straße oder in Ladenburg in der Weinheimer Straße in Augenschein genommen werden.

Foto: https://www.adfc-diepholz.de/wp-content/uploads/2014/08/schutzstreifen-fuer-radfahrer-1-1404.jpg

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