Teil 2: Grund- und Gewerbesteuer Die mittelfristigen Auswirkungen auf die Haushaltslage der Gemeinde durch die Corona-Pandemie sind derzeit nur schwer abzusehen und basieren weitestgehend auf Annahmen, die sich allerdings fast wöchentlich ändern.

Eines zeichnet sich jedoch jetzt schon recht sicher ab: der Gemeinde Dossenheim werden Finanzmittel in den verschiedensten Bereichen verloren gehen. Im Einzelnen rechnet die Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit Mindereinnahmen von ca. 2 Mio. Euro ab 2021/22 in folgenden Bereichen:
• Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage
• Umsatzsteuer
• Einkommenssteuer
• Benutzungsgebühren
Inwiefern sich auch die Finanzausgleiche des Landes und des Bundes oder eine Veränderung der Kreisumlage ebenfalls negativ auf unsere Finanzen auswirkt, lässt sich ebenso nicht eindeutig vorhersagen. Dieses Einnahmedefizit gilt es durch Senkung der Ausgaben und evtl. Erhöhung der Einnahmen zu kompensieren.
In unserem ersten Teil zur Haushaltskonsolidierungskommission stand eine mögliche Kürzung von Ausgaben im Zusammenhang mit Investitionen in die Infrastruktur im Mittelpunkt. Doch auch die Einnahmenseite wird sich in naher Zukunft einer intensiven Prüfung unterziehen müssen. Mit anderen Worten, der Gemeinderat hat sich bereits und wird sich weiter damit befassen müssen, wo und nach welchen Grundsätzen zusätzliche Einnahmen für die Kommune zu erzielen sind. Die Möglichkeiten sind bekanntermaßen eingeschränkt und sicher meist unpopulär. Um es ganz offen auszusprechen, es geht um die mögliche Erhöhung von Steuern, Gebühren und Abgaben. Alles zusammen keine Entscheidungen, die leichtfertig zu treffen sind. In diesem Zusammenhang wurde die Diskussion um die Anhebung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer beraten. Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass eine moderate Anhebung beider Steuerarten durchaus vertretbar erscheint. Zum einen liegt Dossenheim im Vergleich der durchschnittlichen Hebesätze mit den umliegenden Gemeinden eher im unteren Drittel und auch bei der Gewerbesteuer belegt Dossenheim innerhalb der Umlandkommunen einen der letzten Plätze. Eine Orientierung am Durchschnittswert aller betrachteten Gemeinden erscheint uns somit angemessen, auch wenn man uns vorwerfen mag, dass eine Erhöhung der Gewerbesteuer sicherlich nicht die von uns in Wahlkämpfen versprochene Wirtschaftsförderung darstellt.
Konkret werden die Hebesätze, die seit 2011 unverändert waren, ab dem 01.01.2021 wie folgt erhöht:
• Grundsteuer A von 300 v.H. auf 340 v.H.
• Grundsteuer B von 340 v.H. auf 370 v.H.
• Gewerbesteuer von 340 v.H. 360 v.H.
In einem einfachen Beispiel bedeutet dies für eine Familie, die bisher eine Grundsteuer B von ca. 465€ pro Jahr zahlte, eine Erhöhung um 40€ p.a. auf ca. 505€. Für uns ein zumutbarer Betrag zur Sicherung der Aufgaben der Gemeinde.
(Matthias Harbarth – Fraktionssprecher)

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