Der im Haupt- und Finanzausschuss gefasste Grundsatzbeschluss zur Schließung des Lehrschwimmbeckens an der Neubergschule wurde in der letzten Gemeinderatssitzung modifiziert. Die CDU-Fraktion war erleichtert, als der im Haupt- und Finanzausschuss nicht einstimmig gefasste Grundsatzbeschluss zur Schließung des Lehrschwimmbeckens in der letzten Gemeinderatssitzung modifiziert werden konnte.

Den Mitgliedern der Gemeinderatsfraktion waren die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Konzepte noch nicht ausreichend tief beleuchtet worden. Unsere Haltung möchten wir an dieser Stelle ausführlich darlegen und danken gleichzeitig sowohl der Verwaltung als auch den vielen anderen Akteuren, die mit enormem Einsatz Argumente zusammengetragen haben, die uns bei unserer eigenen Meinungsbildung unterstützt haben.
Es war und ist ein Auftrag aus der Haushaltskonsolidierungskommission gewesen, den weiteren Betrieb des Lehrschwimmbeckens hinsichtlich eines wirtschaftlichen Betriebes oder möglicher Alternativen zu prüfen und damit eine Antwort auf die ohne Frage angespannte Haushaltssituation der kommenden Jahre zu finden. Dieser Prüfauftrag wurde weder vom Bürgermeister persönlich noch von Teilen der Verwaltung initiiert, aber selbstverständlich vorangetrieben. Zwischenzeitlich gewannen die Überlegungen zur Schließung des Bades und eine andere räumliche Nutzung in diesem Prozess die Oberhand. Erst nach und nach wurde uns deutlich, dass die Antwort auf diese Frage eine wesentlich komplexere Betrachtung des Sachverhaltes von Nöten machte.
Finanzen
Es ist unstrittig, dass Sanierungsmaßnahmen am Lehrschwimmbecken für einen weiteren Betrieb durchgeführt werden müssten. Der Umfang und der zeitliche Ablauf sind dabei unseres Erachtens noch nicht ausreichend geklärt. Die bisher bekannte Gesamtsumme von ca. 420.000€ Sanierungskosten (komplette Sanierung in einer Baumaßnahme) und ca. 100.000€ Betriebskosten pro Jahr stellen die Gemeinde zwar vor große Herausforderungen, erscheinen uns aber im Hinblick auf unseren gesellschaftlichen Auftrag als zumutbar. Dossenheims Pro-Kopf-Verschuldung und mittelfristige Finanzplanung bieten uns für diese Summen in den nächsten Jahren noch ausreichend Spielraum für eine kreditfinanzierte Sanierung des Lehrschwimmbeckens. Außerdem besteht die Möglichkeit das Sanierungskonzept auf mehrere Jahre zu dehnen, da nicht alle Maßnahmen sofort umgesetzt werden müssen. Die Überlegungen zur Senkung der Betriebskosten bzw. Erhöhung der Einnahmen sind ebenfalls noch nicht ausreichend beleuchtet worden. Die Erhaltung des Lehrschwimmbeckens wäre eine Investition in die Zukunft, schüfe neue Werte und garantierte eine weiterhin hohe Qualität unserer Infrastruktur gerade für unsere Jüngsten und Ältesten.
Die Umnutzung des Bades im Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung erzeugt ganz sicher ebenfalls enorme Kosten, deren Höhe uns z. Zt. noch nicht bekannt sind, ganz zu schweigen von einem bisher fehlenden ganzheitlichen Konzept für die Ganztagsbetreuung und dem Raumbedarf. Ganz sicher wird die Umnutzung des Bades allein den zukünftigen Raumbedarf nicht decken können. Die für uns entscheidende Frage ist, ob Investitionen in Rück- und Umbaumaßnahmen zum aktuellen Zeitpunkt Investitionen an der richtigen Stelle sind.
Schulschwimmen
Eine Umsetzung des Bildungsauftrags in vormals vorgeschlagenen Projektwochen erscheint uns wenig plausibel und kann tatsächlich nur eine Übergangslösung sein. Aus sportpädagogischer, didaktischer und schulorganisatorischer Sicht ist ein solcher Schwimmunterricht auf Dauer abzulehnen. Wenngleich die Ausgestaltung und Organisation ganz allein in der Zuständigkeit der Schulleitung liegen, kann die Gemeinde als Schulträger optimale Bedingungen schaffen. Ziel muss ein kontinuierlicher Schwimmunterricht für alle Grundschulkinder sein.
Bei einer kontinuierlichen Verlagerung des Schwimmunterrichts in das Hallenbad entstünden große schulorganisatorische Herausforderungen (Stundenplan, Verlust von Unterrichtszeit durch Transfer etc.) und zusätzliche Transportkosten. Diese erscheinen uns als nicht unlösbar, müssen aber ebenfalls berücksichtigt werden.
Ganztagsbetreuung
Immer wieder wird das Lehrschwimmbecken als Ort für eine mögliche Umgestaltung und Umnutzung im Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung genannt. Die Ausweitung des Ganztagsbetreuungsangebotes greift erst ab 2026. Somit herrscht bei allem notwendigen Planungsvorlauf aktuell kein dringender Handlungsbedarf. Es bleibt uns also genug Zeit, ein schlüssiges Konzept gemeinsam mit der Schulleitung zu entwickeln, das unter Umständen das Lehrschwimmbecken sogar mit in die Ganztagsbetreuung einbezieht. Den zusätzlichen Raumbedarf gilt es zu ermitteln und nach Alternativen zu suchen, die den Anforderungen an ein kindgerechtes, modernes und schlüssiges Betreuungsangebot gerecht werden. Unter Umständen werden sich die Fördermöglichkeiten bundes- und landespolitisch noch weiter ausweiten und entwickeln.
Vereinssport und Bädernutzung
Eine Ausweitung der Badnutzung durch den Vereins- und Schulsport in unserem Hallenbad führt unweigerlich zu Änderungen im öffentlichen Badebetrieb im Hallenbad. Auch diese Veränderungen sollten wir detailliert betrachten und mit aussagekräftigen Belegungsplänen diskutieren. Der Vereinssport und die privaten Angebote im Zusammenhang mit der Schwimmausbildung und Gesundheitsförderung erscheinen uns als erhaltenswerte Angebote vor allem auch im Lehrschwimmbecken der Neubergschule.
Aus unserer Sicht gilt es das Bädersterben in Deutschland nicht weiter voranschreiten zu lassen. In den vergangenen 20 Jahren sind laut der Deutschen Gesellschaft für das Bäderwesen e.V. durchschnittlich 70 Bäder pro Jahr verschwunden, was dramatische Folgen für unsere Gesellschaft hat.
Offensichtlich konnten wir große Teile des Gemeinderates mit unseren Argumenten überzeugen, so dass ein neuer Beschluss gefasst wurde:
Das Lehrschwimmbecken der Neubergschule bleibt als solches weiterhin vorrübergehend geschlossen. Die Gemeindeverwaltung wird damit beauftragt ein Nutzungs- und Sanierungskonzept inklusive Kosten- und Zeitplanung für das Lehrschwimmbecken und ein entsprechendes Konzept für die Ganztagsbetreuung zu erarbeiten. Diese Konzepte werden dem Gemeinderat als Optionen zur Entscheidung vorgelegt.
Nun heißt es für alle Beteiligten „Ärmel hochkrempeln!“ und völlig ergebnisoffen belastbare Zahlen und Konzepte zu erarbeiten, die belegen können, wie ein weiterer Betrieb des Lehrschwimmbeckens sowohl wirtschaftlich als auch pädagogisch-didaktisch auch im Zusammenhang mit einem Ganztagsbetreuungsangebot aufrecht erhalten werden kann oder soll. Umgekehrt sollte auch eine mögliche Schließung fundiert begründet sein und sich nicht ausschließlich auf finanzielle Argumente stützen.
(Matthias Harbarth – Fraktionssprecher)

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